Folgende Bestattungsformen stehen zur Auswahl:
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist in unserer Region die Bestattungsform mit der längsten Tradition. Die Angehörigen haben einen Ort zur Trauerbewältigung und können am ehesten nachvollziehen, dass der Verstorbene beerdigt wurde.
Meist findet zuerst ein Sterbeamt oder eine Trauerfeier statt bevor der Sarg von der Trauergemeinde zum Grab geleitet wird.
Feuerbestattung
In den letzten Jahren wird sich immer häufiger für eine Feuerbestattung entschieden. Der Verstorbene sollte zu Lebzeiten den Einäscherungswunsch geäußert bzw. schriftlich niedergelegt haben. Auch der Ehepartner, die Kinder oder ein Betreuer können schriftlich bestätigen, dass damit dem Wunsch des Verstorbenen entsprochen wird.
Seebestattung
Eine weitere Form der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Diese Art der Bestattung setzt den ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen voraus. Der Wunsch muss begründet sein, z.B. dadurch, dass zu Lebzeiten eine besondere Verbindung zur See bestand.
Die Angehörigen können bei der Beisetzung, die auf allen Meeren stattfinden kann, teilnehmen.
Aschenverstreuung
Durch unserer räumlichen Nähe zu den BeNeLux-Staaten besteht die Möglichkeit auch dort einäschern zulassen. In diesen Ländern kann man die Asche auf einem ausschließlich dafür eingerichteten Steingarten oder Aschenfeld verstreuen.
Dies ist eine preisgünstige Form der Bestattung. Jedoch bleibt den Hinterbliebenen keinerlei Bezugspunkt zu den Verstorbenen. Es fehlt ein Ort der Ruhe, der Besinnung, das Grab, der Friedhof.
Anonyme Bestattung
Bei dieser Art der Bestattung ist das Grab nicht erkennbar. Es ist weder mit einem Kreuz noch mit Blumen geschmückt.
Es bleibt in den anonymen Grabfeldern nur eine gepflegte Rasenfläche.
Die genaue Lage wo sich der Verstorbene befindet ist nur der Friedhofsverwaltung anhand ihrer Aufzeichnungen bekannt. Es sind in der Regel größere Kommunen oder Städte, die anonyme Grabfelder anlegen.
Umbettung
Umbettungen dienen dazu verstorbene Familienangehörige, die in unterschiedlichen Gräbern beerdigt wurden, zusammen zu führen. Nach einem Wohnortwechsel kann der verstorbene Angehörige am neuen Wohnort der Hinterbliebenen ein neues Grab bekommen.
Für eine Umbettung sind verschiedene Formalitäten zu erledigen und Anträge bei der entsprechenden Kommune zu stellen.
Wir regeln die komplette Abwicklung und führen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Umbettung durch.